Der Weg einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung ermöglicht insbesondere Personen, die bereits Berufserfahrungen in anderen Arbeitsfeldern gesammelt haben, sich im Laufe Ihrer Biographie für eine Tätigkeit als Erzieher_in neu entscheiden zu können.
Gemäß der Kita-Personalverordnung § 10 (2-4) wird eine fachliche Vorbereitung vorausgesetzt, die z.B. durch eine vierwöchige angeleitete Praxistätigkeit erlangt werden kann.
Voraussetzungen:
mindestens ein Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife
Ausbildungsorte:
der Unterricht erfolgt i.d.R. an zwei Tagen in der Fachschule (16 Std.), während die praktische Tätigkeit mit mindestens 20 Wochenstunden in der Kita erfolgt
Ausbildungszeit:
drei Jahre
Finanzierung:
Eine Vergütung für die praktische Tätigkeit in der Einrichtung ist über die mögliche Anrechnung von 80% der tatsächlichen Arbeitszeit auf den Personalschlüssel des notwendigen pädagogischen Personals abgesichert. Wird der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst zu Grunde gelegt, ist mindestens eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 2 möglich. Die tatsächliche Vergütung ist abhängig von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Träger.