Jede Person, die in der Kindertagesstätte arbeitet, ob vollständig oder anteilig als Fachkraft angerechnet, ob ehrenamtlich oder als Praktikant_in muss persönlich und gesundheitlich geeignet sowie fachlich vorbereitet sein.
Entlang der VVKitaPersV können die Begrifflichkeiten der persönlichen, gesundheitlichen und fachlichen Eignung sowie die fachliche Eignung anderer Kräfte für die Eignungseinschätzung fassbar gemacht werden.
Eine persönliche Eignung setzt folgende personale Kompetenzen voraus: Dialogfähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Feinfühligkeit und Belastbarkeit. Diese notwendigen personalen Kompetenzen sind z.B. feststellbar durch Beobachtung des Verhaltens gegenüber Kindern, Kollegen, Eltern, der gezeigten Eigeninitiative, dem Interesse an der Tätigkeit, den Ausdrucksfähigkeiten der Person, dem Durchhaltevermögen in Stresssituationen etc. Die Einschätzung der persönlichen Eignung erfolgt somit anhand von Bewerbungsunterlagen, Gesprächen und den Beobachtungen in der Praxis. Im Fokus dieser Einschätzung sollte immer die Beziehungsgestaltung zu den Kindern stehen. Eine Entscheidung über die persönliche Eignung sollte nach Möglichkeit gemeinsam innerhalb des pädagogischen Teams getroffen werden.
Eine gesundheitliche Eignung wird durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes belegt. Sie bezieht sich auf die notwendigen körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung pädagogischer Aufgaben. Vorübergehende Erkrankungen oder Infektionen stellen die generelle gesundheitliche Eignung nicht in Frage.
Unter der fachlichen Eignung werden sowohl praktische Kompetenzen als auch deren theoretische und konzeptionelle Fundierung verstanden. Dazu zählen z.B. die Fähigkeit zur Reflexion, die fachliche Vorbildung, absolvierte Fortbildungen und vorhandene praktische Erfahrungen etc. Von Erziehungsprofis wird erwartet, dass auch ihr spontanes Verhalten begründet und begründbar ist.