Was ist ein individueller Bildungsplan?
Ein individueller Bildungsplan gemäß § 10 (3) KitaPersV ermöglicht eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung außerhalb formaler Bildungsgänge. Der individuelle Bildungsplan basiert auf dem jeweiligen Kenntnis- und Erfahrungsstand der einzelnen Person und bedarf einer individuellen und konkreten Ausgestaltung.
Für wen bietet sich eine individuelle Bildungsplanung an?
Der Weg einer individuellen Bildungsplanung ist für Personen geeignet, die aus verwandten Berufsgruppen stammen und keinen neuen selbständigen Berufsabschluss anstreben. Für diese Qualifizierung außerhalb formaler Bildungsgänge sind relevante Kenntnisse in nennenswertem Umfang Voraussetzung. Dies ist z.B. bei der Berufseinmündung von Hochschulabsolvent_innen nicht unmittelbar einschlägiger Ausbildungen, z.B. Sozialarbeiter_innen / Sozialpädagog_innen (BA „Soziale Arbeit“), Erziehungswissenschaftler_innen, Grundschulpädagog_innen, Psycholog_innen gegeben.
Aus welchen Bausteinen kann sich ein Bildungsplan zusammensetzten?
Die konkrete Ausgestaltung einer individuellen Bildungsplanung erfolgt gemeinsam zwischen Kita-Träger und der jeweiligen Person. Basierend auf dem jeweiligen Kenntnis- und Erfahrungsstand können sich mögliche Qualifizierungsbausteine grundsätzlich zusammensetzen aus Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb des als notwendig erachteten Wissens, Arbeiten unter Anleitung einer erfahrenden und kompetenten Fachkraft aus dem Team der Kindertageseinrichtung, supervidierte oder durch erfahrene Kolleg_innen beobachteter Praxis oder Selbststudium mit anschließender Darstellung des Erarbeiteten oder Reflexion der gesammelten Erfahrungen.
Welcher Zeitrahmen ist angemessen für die Erfüllung des Individuellen Bildungsplans?
Ausschlaggebend für den zeitlichen Umfang einer Qualifizierung im Rahmen des individuellen Bildungsplans sind die bereits vorhandenen und noch zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten. Der jeweils notwendige Zeitrahmen ist daher individuell zwischen Kita-Träger und Einzelperson festzulegen. Dabei sollte die Umsetzung des individuellen Bildungsplans 2 bzw. 3 Jahre nicht überschreiten.