Als Kita-Träger sind Sie verpflichtet Personaleinsätze im Bereich der Kindertagesbetreuung gegenüber der Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg (oberste Landesjugendbehörde) gem. § 47 Abs. 1 SGV VIII zu melden. Für den Personaleinsatz im Rahmen des Quer- und Seiteneinstieg gem. § 10 (1 – 4) KitaPersV bedarf es einer gesonderten Antragstellung.