Nichtschülerprüfung zur staatlichen Anerkennung

Der Abschluss „staatlich anerkannte Erzieher*in“ kann im Einzelfall auf dem Weg der Nichtschülerprüfung erlangt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Berufsausbildung, sondern um die Möglichkeit, die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit erforderlichen praktischen und theoretischen Kompetenzen in einer Prüfung nachzuweisen.

Die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung erfordert den Nachweis einer angemessenen Prüfungsvorbereitung. Sollte diese durch das Belegen von Kursen freier Bildungsträger oder durch Selbststudium erfolgt sein, ist zu beachten, dass das Arbeitsfeld der Erzieherinnen und Erzieher insgesamt sehr breit ist und die erforderlichen Kompetenzen erst durch das Zusammenwirken von praktischen, reflektierendem und theoretischen Lernen erworben werden. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an die  zuständige Regionalstelle des Landesschulamts zu richten und muss bis zum 1. Oktober des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfinden soll, gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf den Seiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg zu finden.

Zugangsvoraussetzungen

a. mittlerer Schulabschluss (10.Klasse) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
b. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
c. Nachweis über 52 Wochen Berufspraxis (Vollbeschäftigung) in einem anerkannten sozialpädagogischen Arbeitsfeld innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung

Wichtiger Hinweis:

Bei sogenannten Vorbereitungskursen für die Nichtschülerprüfung handelt es sich nicht um eine berufsbegleitende Ausbildung!