Alice Salomon Hochschule in Berlin - BA „Erziehung und Bildung im Kindesalter“
Zugangsvoraussetzungen Präsenzstudium:
a. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
b. oder abgeschlossene Berufsausbildung sowie Berufstätigkeit gem. §11 BerlHG 2011
c. berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) im erzieherischen bzw. pädagogischen Bereich (Vollzeit 3 Monate / Teilzeit 462 Stunden) Ausnahme: Absolventen_innen der Fachoberschule Sozialwesen (2-jährige Form)
Dauer:
3,5 Jahre (7 Semester)
Abschluss:
• Bachelor of Arts „Erziehung und Bildung im Kindesalter“
• nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Beantragung der staatlichen Anerkennung ist die Berufsbezeichnung: „staatlich anerkannte Kindheitspädagog_in“
Zugangsvoraussetzungen berufsintegrierende Studienform:
a. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
b. Ohne Hochschulzugangsvoraussetzung §11 BerlHG 2011
c. zusätzlich zur Hochschulzugangsvoraussetzung abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeut/in, Erzieher/in, Frühpädagoge/-pädagogin, Leher/in (Förderlehrer/in, Lehrer/in - Waldorfschulen, Lehrer/in - Grundschule, Lehrer/in Sonderschule), Kinderpfleger/in (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in), Logopäde/in, Pädagoge/Pädagogin (Sozialpädagoge/-pädagogin, Rehabilitationspädagoge/-pädagogin, Heilpädagoge /-pädagogin, Musikpädagoge/-pädagogin, Kinderdorfmutter), Sozialarbeiter/in Sozialhelfer/in, Sozialassistent/in, Sozialpädagogische/r Assistent/in) oder eine vergleichbare pädagogische Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium
d. pädagogische Berufserfahrung in Vollzeit (1 Jahr) in einer pädagogischen bzw. erzieherischen Institution für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 – 13 Jahren
e. bestehende pädagogische Berufstätigkeit im Umfang von 15 h pro Woche in einer pädagogischen bzw. erzieherischen Institution für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 – 13 Jahren
Dauer:
3,5 Jahre (7 Semester)
Abschluss:
• Bachelor of Arts „Erziehung und Bildung im Kindesalter“
• nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Beantragung der staatlichen Anerkennung ist die Berufsbezeichnung: „staatlich anerkannte Kindheitspädagog_in“