Staatlich anerkannte Sozialpädagog_in mit einem Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit
"Jeden Morgen einzutauchen in die Kindergruppe, die Kinder zu erleben - ich empfinde es als Bereicherung meines Lebens" (Sozialpädagogin)
Bis Mai 2012 erhielten die Absolvent_innen des Bacherlorstudiengangs „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ an der FH Potsdam auf Antrag die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagog_in“.
In Umsetzung der bundeseinheitlichen Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagog_in“ laut Jugend- und Familienministerkonferenz JFMK 2011 wurde das brandenburgische Sozialberufsgesetz geändert.
Absolvent_innen, die vor Änderung des Gesetzes das Studium aufgenommen haben, können zwischen der neuen Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagog_in“ und der bisher geltenden Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagog_in“ wählen. Dieses Recht gilt auch für die früheren Absolvent_innen dieses Studiengangs.
Staatlich anerkannte Sozialpädagog_innen mit einem Studienschwerpunkt im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit anderer Studiengänge sind ebenfalls geeignete pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 (1) der Kita-Personalverordnung.