Anerkannte Abschlüsse
"Am meisten Freude bereitet mir die Tatsache, dass am Ende des Tages die Summe aller Vorkommnisse positiv ist. Es gibt nicht einen Tag an dem niemand etwas lernt oder etwas entdeckt" (Erzieher in Ausbildung)
Ihr Weg zur Kita-Fachkraft in Brandenburg muss nicht in jedem Fall über die staatliche Anerkennung als Erzieher_in führen.
Die folgenden sozialpädagogischen Abschlüsse berechtigen zu einer Tätigkeit als Fachkraft im Rahmen des notwendigen pädagogischen Personals:
Die Kita-Personalverordnung definiert im § 9 Abs. 1, wer als Fachkraft in der Kita tätig werden kann:
- Staatlich anerkannte Erzieher_in
- Staatlich anerkannte Kindheitspädagog_in
- Staatlich anerkannte Sozialpädagog_in mit einem Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit
- Absolvent_innen von Hochschulstudiengängen sowie Berufsakademien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit
- Gleichgestellte Personen gemäß Erzieheranerkennungsverordnung
- Personen, die gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz über gleichwertige Fähigkeiten verfügen